Amtsgericht Ahlden
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Das Amtsgericht Ahlden war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ahlden (Aller).
Das Amtsgericht wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Ahlden.[1] Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet.[2] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
1973 wurde das Amtsgericht Ahlden aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Walsrode zugeschlagen.