Angebot (Recht)
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Das Angebot (rechtlich: Antrag) bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile umfasst und durch die einem anderen der Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt. Gibt der Empfänger des Angebots seinerseits eine wirksame Willenserklärung zur Bestätigung ab, wird von der Annahme gesprochen, §§ 145 f. BGB.
Die Einigung der Parteien über die Herbeiführung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen durch Angebot und Annahme (übereinstimmende Willenserklärungen) sind Voraussetzungen des Vertragsschlusses.