Annahme (Recht)
Bezeichnung einer grundsätzlich empfangsbedürftigen Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Annahme (Lehnübersetzung von lateinisch acceptio) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.