Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik
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Die Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) entstand auf Veranlassung des Ministeriums für Volksbildung der DDR am 1. Januar 1951[1][2] unter dem Namen Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiete der Musik als Pendant zur GEMA in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war eine rechtlich selbstständige Einrichtung und unterstand dem Ministerium für Kultur der DDR. Die AWA hatte Außenstellen, AWA-Bezirksverwaltungen und eine Immobilie als Ferien- und Schulungseinrichtung. Die Generaldirektion der AWA befand sich ab 1974 in Berlin, Storkower Straße 134. Die AWA war seit 1956 Mitglied der CISAC Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs und ebenfalls ab 1956 Mitglied des BIEM Bureau International de l’Edition Mecanique. Nach der Wende stand eine Auflösung zur Debatte, die sich jedoch bis in die Mitte der 1990er Jahre hinzog.