Arbeitsbereitschaft
Begriff aus dem Arbeitsrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Arbeitsbereitschaft ist im Arbeitsrecht die Zeit „wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“, in welcher der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten muss, um die Tätigkeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen.[1]