Arbeitsunfähigkeit
unbestimmter Rechtsbegriff / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand[1]) ist im Arbeits- und Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff, wonach ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Gegensatz ist die Arbeitsfähigkeit. Nicht jede Krankheit führt zur Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Leistungsunfähigkeit.