Auffanggesellschaft
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Eine Auffanggesellschaft dient der Rettung des Geschäftsbetriebs eines in die Insolvenz geratenen oder von ihr bedrohten Unternehmens. Sie übernimmt die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort. Eventuell erwirtschaftete Gewinne können an das insolvente Unternehmen abgeführt werden; alternativ kann auch ein Kaufpreis für die Betriebsmittel gezahlt werden.
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