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in das Tauwerk eingespleißtes festes Auge Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Augspleiß (ABOK #2725[1]) ist ein in das Tauwerk eingespleißtes festes Auge (Schlaufe).[2]
Das Auge entsteht, indem man das Ende eines Taus in seine Stränge (Kardeele) aufdröselt, eine Schlaufe formt, und dann die Stränge in das Tau einflicht. Man kann die Stränge nach der dritten Flechtung nach und nach verjüngen. Üblicherweise gibt man dem Spleiß nach dem Knüpfen seine endgültige Form, indem man ihn auf den Boden legt und mit einem beschuhten Fuß hin und her rollt. Danach kann man die überstehenden Stränge abtrennen.
Der Augspleiß besitzt eine Bruchlast von 66 %.
Ohne Spleißen kann das Auge auch mittels Zweistrang-Bändselknoten und Kausche schnell geknotet werden. Ein Vorteil besteht hierbei, dass ein Recken des Seils nicht zur Lockerung der Kausch beiträgt. Der Zweistrang-Bändselknoten zieht sich unter Belastung zu und hält die Kausche sicher fest. Mit Stahlseilen ist diese Lösung jedoch nicht möglich.
Ohne Kausch wird der Palstek sehr gerne als Auge verwendet. Er ist einfach zu knüpfen, hält gut und ist auch nach langer und wechselnder Belastung meist gut zu lösen. Die Knotenfestigkeit beträgt 64 %.[3]
Nachteile:
Die Öhrchen der Bogensehnen von Langbögen werden – gegenüber einer auf einem Sehnengalgen gewickelten Bogensehne – mit einem Flämischen Auge bzw. Flämischen Spieß hergestellt.
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