Ausspähen von Daten
Vergehen gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuchs / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.