Ausstiegsklausel (Sport)
vertraglich festgehaltene Möglichkeit eines Sportlers, das Arbeitsverhältnis durch Nutzung einer bestimmten Option vor dem eigentlichen vertraglich festgehaltenen Ablauf zu verlassen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter einer Ausstiegsklausel versteht man im Sportrecht die vertraglich festgehaltene Möglichkeit des Sportlers, oder eines Angestellten im Verein, das Arbeitsverhältnis durch Nutzung einer bestimmten, meist finanziellen Option vor dem eigentlichen vertraglich festgehaltenen Ablauf zu verlassen. Oft wird die Klausel dabei von einem dritten Interessenten aktiviert und ermöglicht diesem, direkt in Verhandlungen mit dem Sportler einzutreten, ohne vorab mit dem bisherigen Arbeitgeber über eine Ablöse zu verhandeln.[1] Selten wird die Klausel auch im Anschluss an Transferverhandlungen aktiviert, wenn keine Einigkeit über eine beidseitig angemessene Transfersumme erfolgen kann.
Vor allem im Profifußball ist im Rahmen von Spielertransfers – jedoch zunehmend auch bei Trainertransfers[2] – häufig von einer Ausstiegsklausel die Rede. Eine Anwendung finden derartige Klauseln seltener aber auch im Motorsport und in anderen Mannschaftssportarten.