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Auswärtiger Ausschuss

Ausschuss des Deutschen Bundestages Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz (dort als Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet) vorgeschrieben ist. Er ist einer der 24 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages.[1] Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.

In der ersten Legislaturperiode von 1949 bis 1953 hieß der Ausschuss Ausschuss für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten.[2]

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Bedeutung und Rolle

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Der Auswärtige Ausschuss gehört zu den wichtigsten Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Münzing und Pilz beschreiben ihn als einen der „privilegierten Ausschüsse“. Dieser Status begründe sich nicht nur durch dessen Festschreibung im Grundgesetz, sondern auch durch die hoch begehrten Mitgliedschaften im Ausschuss und dessen Renommee.[3]

Der Ausschuss tagt als sogenannter „geschlossener Ausschuss“, das heißt, dass zu dessen Sitzungen ausschließlich Ausschussmitglieder, Regierungsvertreterinnen und -vertreter, sowie Mitarbeitende der Fraktionen Zugang haben.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) kommentierte die Rolle des Ausschusses in der 19. Legislaturperiode (seit 2017) als „emanzipierter“, vor allem gegenüber der Bundesregierung bzw. dem Auswärtigen Amt. Dies drücke sich nicht nur in deutlich mehr eigenen Initiativen des Ausschusses aus, sondern auch durch stärkere Befragungen von Regierungsvertretern und der Einführung von öffentlichen Anhörungen. Als Gründe für die Emanzipation führte die FAZ vor allem einen Generationenwechsel unter den Ausschussmitgliedern an, wie auch die Dynamiken einer Großen Koalition. Die sich oft widersprechenden (außenpolitischen) Positionen der Koalitionspartner führten oft dazu, dass politische Positionierungen verschleppt oder ausbleiben würden, sodass der Ausschuss eine stärkere Rolle in der deutschen Außenpolitik übernehme.[4]

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Unterausschüsse

In der 20. Wahlperiode hatte der Auswärtige Ausschuss vier Unterausschüsse, nämlich für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung, für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, für Internationale Klima- und Energiepolitik sowie für Vereinte Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention.[5]

Mitglieder der 21. Legislaturperiode

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[6]

Weitere Informationen CDU/CSU – ordentlich, CDU/CSU – stellv. ...

Mitglieder der 20. Legislaturperiode

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Weitere Informationen SPD – ordentlich, SPD – stellv. ...

Stand der Übersicht: 11. September 2024

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Mitglieder der 19. Legislaturperiode

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Der Auswärtige Ausschuss der 19. Legislaturperiode hatte 45 Mitglieder, davon waren 16 von der Fraktionsgemeinschaft CDU/CSU, zehn von der SPD, sechs von der AfD, fünf wurden von der FDP entsandt, sowie jeweils vier Abgeordnete von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

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Ausschussvorsitzende

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Stellvertretende Ausschussvorsitzende

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Literatur

  • Volker Pilz: Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages und die Mitwirkung des Parlaments an der auswärtigen und internationalen Politik. Dissertation, Universität Speyer. Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12358-2 (Uni Speyer).
  • Wolfgang Hölscher, Joachim Wintzer: Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1972–1976. Eingeleitet von Joachim Wintzer, unter Mitwirkung von Benedikt Wintgens, Thomas Herzog. Droste Verlag, Düsseldorf 2010, ISBN 978-3-7700-5301-8.
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Einzelnachweise

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