Bahá’í-Gemeinde in Deutschland
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Die Anfänge der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland gehen auf das Jahr 1905 mit der Entstehung einer ersten Gruppe von Gläubigen in Stuttgart zurück. Hierauf folgte ab 1922 der schrittweise Aufbau einer administrativen Gemeindeordnung, in der sich Bahai organisierten. 2013 wurde der deutschen Bahá’í-Gemeinde der Status Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen mit Sitz in Hofheim am Taunus. Auf Bundesebene wird sie durch den Nationalen Geistigen Rat der Bahá’í in Deutschland vertreten, auf regionaler Ebene durch ernannte Regionalräte und auf örtlicher Ebene durch örtliche Geistige Räte, die aus jeweils neun gewählten Personen bestehen. Laut ihrer Verfassung[1] versteht sich die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland als Teil der Bahá’í-Weltgemeinde mit Sitz in Haifa, Israel, und untersteht somit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, das von den Mitgliedern der Nationalen Geistigen Räte aus aller Welt alle fünf Jahre gewählt wird. Die rechtliche Grundlage der Gemeinde geht auf den Religionsstifter Bahāʾullāh zurück.[2]
Die Gemeinde hat derzeit etwa 6000 Mitglieder.[3]