Bauunternehmen

Unternehmen der Bauwirtschaft, das Leistungen im Hoch- und Tiefbau sowie andere Bauleistungen erbringt / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Ein Bauunternehmen ist ein Unternehmen der Bauwirtschaft, das Leistungen im Hoch- und Tiefbau sowie andere Bauleistungen erbringt. Als Bauleistung wird alles bezeichnet, was der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient.

Keine Bauleistungen in diesem Sinn erbringen Betriebe,

  • deren Tätigkeit überwiegend darin besteht, anderen Unternehmen des Baugewerbes Bauvorrichtungen, Baugeräte, Baumaschinen oder sonstige Baubetriebsmittel ohne Personal entgeltlich zur Verfügung zu stellen (Baumaschinenverleih)
  • oder die überwiegend Baustoffe, Bauteile oder Massenrohstoffe für den Markt herstellen (Baustoffproduzent)
  • sowie Betriebe, die Betonentladegeräte gewerblich zur Verfügung stellen.[1]

Bauunternehmen werden in der Regel auf nicht im eigenen Eigentum befindlichen Grundstücken mit der beauftragten Bauausführung tätig. Bauunternehmen können neben den Ausführungsleistungen auch Planung und andere umfassende baubezogene Leistungen anbieten.

Je nach Umfang der Leistungen, die ein Unternehmen beim jeweiligen Auftrag erbringt, spricht man vom

Der Nachunternehmer oder Subunternehmer ist ein Unternehmen, das Bauleistungen im Auftrag eines anderen Bauunternehmens, z. B. des Generalunternehmers erbringt.

Außerdem gibt es noch den Generalübernehmer, der keine eigenen Bauleistungen erbringt, sondern das Bauwerk komplett durch beauftragte Unternehmen (Nachunternehmer / Subunternehmer) ausführen lässt. Erbringt er darüber hinaus auch noch Planungsleistungen, wird bisweilen auch vom Totalübernehmer gesprochen.

Vom Bauunternehmen zu unterscheiden ist der Bauträger und der Bauentwickler/Developer, die in der Regel auf eigenen Grundstücken Bauleistungen im eigenen Namen und auf eigenes Risiko von anderen Bauunternehmen erbringen lassen.

Die Führung von Bauunternehmen erfolgt überwiegend durch technisch Ausgebildete. Bauhandwerksbetriebe müssen über einen handwerklichen Betriebsleiter verfügen, der die jeweilige Ausübungsberechtigung besitzt. Dazu gehören Maurermeister sowie Betonbauer- und Straßenbauermeister, aber auch Ingenieure einschlägiger Fachrichtungen wie Bauingenieurwesen und Kulturtechnik.

In Deutschland gehörten 2008 dem Baugewerbe 14.117 Unternehmen mit mindestens 20 tätigen Personen an. In den Unternehmen der Bauwirtschaft waren 643.000 Personen tätig, der Umsatz belief sich auf 86.964 Millionen Euro.[2]