Bergfreiheit
Abbaurechte von Bodenschätzen unabhängig vom Grundeigentum / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Begriff aus dem Bergrecht. Für den gleichnamigen Ortsteil von Bad Wildungen siehe Bergfreiheit (Bad Wildungen).
Die Bezeichnung Bergfreiheit,[1] auch Bergbaufreiheit[2][3] genannt, ist ein Begriff des Bergrechts.[1] Er bezeichnet das vom Grundeigentum unabhängige und jedermann eingeräumte Recht, bestimmte Bodenschätze zu suchen und zu gewinnen, wobei der gesamte Vorgang durch Gesetze geregelt ist und unter staatlicher Aufsicht steht.[4]