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bergamtlich vereidigter Bergbauaufseher Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Berggeschworener[1], auch als Geschworner[2] oder Bergschöffe[3] bezeichnet, war früher ein Bediensteter des Bergamtes, dem die Aufsicht der Bergwerke unterstand.[1] Er war ein Helfer des Bergmeisters und hatte Sitz und Stimme im Bergamt.[2][4] Über die Ergebnisse seiner Befahrungen erstattete er dem Bergmeister Rapport.[1] Ferner war er Beisitzer an einem Berggericht.[5] Im 19. Jahrhundert war die Amtsbezeichnung Berggeschworener[ANM 1] der Titel für einen Revierbeamten der preußischen Bergbehörden.[2]
Zum Berggeschworenen wurden meist ältere Bergleute mit einer großen Berufserfahrung aus der Mitte der Knappschaft gewählt.[3] Sie standen sowohl bei der Knappschaft, als auch bei den Gewerken in großem Ansehen.[5] Sie nahmen gelegentlich auch an Befahrungen in fremden Gruben teil.[3] Damit ein Bergmann zum Berggeschworenen bestellt werden konnte, musste er bestimmte Voraussetzungen erfüllen.[1] So musste er die nötigen bergmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen und auch über Kenntnisse des Rechnungswesens verfügen.[2] Er musste Arbeiten einschätzen können, damit er zusammen mit dem zuständigen Steiger das Gedinge für die Bergleute festlegen konnte.[6] Weitere Voraussetzungen waren Redlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.[1]
Zu den Aufgaben der Berggeschworenen gehörte die regelmäßige Befahrung der Schächte, Stollen und Strecken der Gruben in dem ihm anvertrauten Revier,[2] welches jeder Berggeschworene halbjährlich wechselte.[3] Diese Befahrungen führte der Berggeschworene auf jeder Ausbeutezeche dreimal und auf den Zubußezechen zweimal pro Quartal durch.[7] Dabei kontrollierte er den Zustand der Gruben auf sicherheitliche Mängel.[1] Hierbei musste er auch darauf achten, dass weder die Steiger noch die einfachen Bergleute gegen die geltenden Vorschriften verstießen oder sich sicherheitswidrig verhielten.[4] Des Weiteren kontrollierte er auch bei seinen Befahrungen, ob die Hauer die vorgeschriebene Schichtzeit einhielten und nicht zu früh ihren Arbeitsplatz verließen.[7] Bei Verstößen ermahnte er die betreffenden Leute zunächst und falls er mit seinen Ermahnungen keine gewünschte Wirkung erzielte, meldete er die betreffenden Bergleute an den Bergmeister.[6] Auch die Menge und die Qualität der angeschafften Materialien kontrollierte er und überprüfte, ob die entstandenen Kosten vom Schichtmeister ordnungsgemäß eingetragen waren.[8] In manchen Regionen beaufsichtigten er ferner die Steinkohle- und Erzgruben sowie die Pingen.[9] Von seinen Befahrungen erstellte der Berggeschworene einen Fahrbogen[ANM 2], den er beim Bergamt abgab.[7] Alle diese Dienste versahen die Berggeschworenen ehrenamtlich.[3] Bestenfalls erhielten sie für ihren Dienst eine kleine Entschädigung.[10]
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