Bergrichter
historisches Richteramt in Bergbausachen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste.[1] Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter[ANM 1] oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister[2] oder der Oberbergamtsdirektor.[3] Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter.[4] Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen.[5]