Bezirkstag (DDR)
Volksvertretungen der mittleren Verwaltungsebene in der DDR / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bezirkstage waren die Volksvertretungen der mittleren Verwaltungsebene in der DDR.
Nach der Auflösung der Länder auf Grund des von der Volkskammer am 23. Juli 1952 verabschiedeten Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik wurde die DDR in Ost-Berlin und 14 Bezirke gegliedert.
Die ersten Bezirkstage 1952 wurden aus bisherigen Abgeordneten der Landtage und aus den vom Landesausschuss der Nationalen Front benannten Abgeordneten gebildet.[1]
Die folgenden Bezirkstage waren die in Scheinwahlen per Einheitsliste der Nationalen Front gewählte Legislative auf der Ebene der DDR-Bezirke; das zugehörige Exekutivorgan war der Rat des Bezirkes. Aufgrund des in der DDR herrschenden sogenannten Demokratischer Zentralismus (Zentralstaat) sind jedoch die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bezirke keinesfalls denen heutiger Landesparlamenten auch nur annähernd vergleichbar.