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betriebswirtschaftliche Kennzahl Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite bzw. die Summe des Gesamtkapitals auf der Passivseite einer Bilanz zum Bilanzstichtag.
Die Bilanzsumme auf der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz ist stets identisch. Das liegt daran, dass der Ausgleich beider Bilanzseiten über das Eigenkapital (durch Gewinne oder Verluste) erfolgt. Die Bilanzsumme ist ein Aggregat, welches sich auf der Vermögensseite einer Bilanz aus dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen sowie auf der Kapitalseite aus dem Eigenkapital und dem Fremdkapital zusammensetzt:
Aktiva | Passiva |
Anlagevermögen | Eigenkapital |
+ Umlaufvermögen | + Fremdkapital |
= Bilanzsumme | = Bilanzsumme |
Die Bilanzsumme ist ein Rechtsbegriff. In § 266 Abs. 2 und 3 HGB sind die einzelnen Bilanzpositionen („Posten“) abschließend aufgezählt, ohne dass die Bilanzsumme als ihr Additionsergebnis erwähnt wird. Bilanzrechtlich ist also die Bilanzsumme keine Bilanzposition. Der nach § 266 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite zu verbuchende Jahresfehlbetrag darf gemäß § 267 Abs. 4a HGB nicht in die Bilanzsumme einbezogen werden.
Einzelne Bilanzpositionen können sich durch Geschäftsvorgänge ändern und müssen dadurch innerhalb der Bilanz anders, neu oder nicht mehr zugeordnet werden. Das kann zu einem Aktivtausch oder Passivtausch oder zu einer Bilanzverlängerung oder Bilanzverkürzung führen. Während Aktiv- und Passivtausch sich bilanzsummenneutral verhalten, wirken sich Bilanzverlängerung und -verkürzung auf die Höhe der Bilanzsumme aus.
Aktivtausch ist ein Vorgang, bei dem Positionen innerhalb der Aktivseite einer Bilanz umgeschichtet werden, ohne dass sich dabei die Bilanzsumme verändert.
Passivtausch ist ein Vorgang, bei dem Positionen innerhalb der Passivseite einer Bilanz umgeschichtet werden, ohne dass sich dabei die Bilanzsumme verändert.
Eine Bilanzverlängerung liegt vor, wenn sich Aktivseite und Passivseite einer Bilanz um die gleiche Summe erhöhen; die Bilanzsumme steigt. Eine Bilanzverlängerung wird auch als Aktiv-Passiv-Mehrung bezeichnet.
Eine Bilanzverkürzung liegt vor, wenn sich Aktivseite und Passivseite der Bilanz um die gleiche Summe verringern (beide Seiten werden „verkürzt“), die Bilanzsumme schrumpft. Dies geschieht beispielsweise, wenn das Unternehmen aus dem Kassenbestand der Aktivseite seine Lieferverbindlichkeiten bezahlt, wobei beide Bilanzpositionen um den gleichen Betrag abnehmen. Ein weiterer Fall ist die effektive Kapitalherabsetzung, bei der die Gesellschafter einen Teil ihres Eigenkapitals aus dem Betriebsvermögen zurückgezahlt bekommen. Bilanzverkürzung wird auch als Aktiv-Passiv-Minderung bezeichnet.
Eine Bilanzverkürzung findet beispielsweise statt, wenn Vermögenswerte (auf der Aktivseite) abwerten und letztlich teilweise abgeschrieben werden müssen. Dann verkürzt sich (auf beiden Seiten der Bilanz) die Bilanzsumme. Die Höhe der Verbindlichkeiten bleibt bestehen, die Solvabilität verringert sich; im schlimmsten Fall droht daraus Insolvenz.
Die Bilanzsumme selbst ist bereits eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Für andere Kennzahlen dient sie als Berechnungsgrundlage wie bei der Anlagendeckung, Eigenkapitalquote oder der Gesamtkapitalrentabilität.
Für die Unterteilung in verschiedene Größenklassen teilt das Gesetz die Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ein; als Maßstab dient dem Gesetz die Bilanzsumme. Das gilt auch für so genannte Kleinstkapitalgesellschaften des § 267a HGB. Verschiedene Gesetze orientieren sich bei der Messung der Unternehmensgröße ebenso an der Bilanzsumme wie bei der Bemessung der Betriebsgröße.
In der Betriebswirtschaftslehre indes ist die Bilanzsumme lediglich im Rahmen der Bankbilanzierung bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten ein Größenmaßstab,[2][3][4] meistens erhöht um die Eventualverbindlichkeiten zum Geschäftsvolumen. Hier gilt die Bilanzsumme als repräsentative Kennzahl, die einen Vergleich von Banken erlaubt und Rangordnungen von Banken ermöglicht.
Bei Nichtbanken dient die Bilanzsumme meist nicht als repräsentatives Größenkriterium; hier werden vielmehr die Umsatzerlöse oder die Anzahl der Beschäftigten herangezogen;[5] die Bilanzsumme gilt hier lediglich als eines von vielen quantitativen Abgrenzungskriterien.
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