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Das Erz-/Bischöfliche Kommissariat des Eichsfeldes war eine Verwaltungsbehörde des Kurfürst-Erzbistums Mainz im Eichsfeld.
Das Erzbistum Mainz war bis 1803 die größte Diözese der deutschen Kirche. Neben seiner kirchlichen Jurisdiktion war der Mainzer Erzbischof wie alle Bischöfe des alten Reichs seit dem frühen Mittelalter auch Reichsfürst über ein ausgedehntes Territorium. Die Gegend zwischen Werra und Harz gehörte sowohl zur kirchlichen Erzdiözese wie zum Kurstaat. Alle hohen Regierungsbeamten des Kurfürstentums waren Geistliche, kirchliche und weltliche Zuständigkeiten überschnitten sich und kollidierten nicht selten.
Mit der Einführung der Archidiakonate seit dem 11. Jahrhundert waren für das Gebiet des späteren Eichsfeldes vier Archidiakonate zuständig: Heiligenstadt, Nörten, Jechaburg und Dorla.[1] Aufgrund von Differenzen zwischen den Archidiakonen und den Erzbischöfen von Mainz schufen diese im 14. Jahrhundert ein Amt mit besonderen Vollmachten, den Kommissarius. So gab es Kommissarien in Erfurt, Göttingen, Nörten und Einbeck und die Rechte der Archidiakone wurden im Laufe der Zeit immer weiter eingeschränkt. So wurde den Archidiakonen in den Bistümern der Kirchenprovinz Mainz nur eine niedere Gerichtsbarkeit in Ehesachen und in Sachen zugesprochen, die Kirchen, Investitur und Wucher betrafen, und zwar bis zur Summe von 20 Schillingen.
Im Jahre 1449 wird erstmals der Propst Heiso Krauwel als Kommissarius erwähnt. Damit beginnt die Einrichtung eines eigenen Erzbischöflich Geistlichen Kommissariats im Eichsfeld. Es war nicht nur für das Eichsfeld zuständig, sondern auch für das Petersstift in Nörten und benachbarte Territorien wie die Ganerbschaft Treffurt und die Vogtei Dorla. Nach Einführung der Reformation verlor sie zunehmend ihren Einfluss in Treffurt und in der Vogtei, lediglich das Dorf Wendehausen blieb unter ihrer Aufsicht. Auch in den adligen Gerichtsbezirken derer von Hanstein und Wintzingerode verlor das Kommissariat die Aufsicht.
Im Dreißigjährigen Krieg zog das Kommissariat 1638 nach Duderstadt und 1781 wieder zurück nach Heiligenstadt. Nach dem Ende der geistlichen Staaten, der Besetzung des Eichsfeldes durch das Königreich Preußen und der anschließenden Aufteilung in einen hannoverschen und einen preußischen Teil folgte 1816 auch die kirchenrechtliche Teilung des Eichsfeldes. Für das zum Bistum Paderborn (1826–1930), Bistum Fulda (1930–1994) und Bistum Erfurt (bis heute) gehörende Obereichsfeld und einige Dörfer des Untereichsfeldes blieb es als Bischöfliches Kommissariat Heiligenstadt bestehen. Das 1824 zum Bistum Hildesheim gekommene Untereichsfeld erhielt ein eigenes Bischöfliches Kommissariat für das Untereichsfeld, zunächst an wechselnden Orten und ab 1847 dauerhaft in Duderstadt.
Zuständig war das Kommissariat für das Kollegiatstift zu St. Martin in Heiligenstadt, das außerhalb des Eichsfeldes gelegene Kollegiatstift St. Peter in Nörten, Abteien und Klöster im Eichsfeld, die Stadt- und Landpfarrer und die Kurmainz zustehenden Patronats-Pfarreien. Es prüfte die Rechnungen, Stiftungen und Eheversprechungen und hatte eine eigene Geistliche Gerichtsbarkeit, sowie die Aufsicht und Prüfung der Schullehrer und Hebammen. Der Kommissarius hatte neben der Führung des Kommissariats weitere Ämter und Aufgaben: er war Propst der Pfarrei in Heiligenstadt beziehungsweise Duderstadt, saß der Propstei Nörten vor und war Assessor am Oberlandgericht und Steueramt des Eichsfelder Staates. Mit Zunahme der Aufgaben wurde Behördenapparat vergrößert und mehrere Assessoren angestellt. Im eigenen Archiv wurden die Akten und Briefwechsel aufbewahrt. 1861 wurde dem Kommissariat die Gerichtsbarkeit entzogen und es wurde zur reinen Verwaltungsbehörde.
Die Auflistung enthält die bekannten Kommissarii seit Gründung der Kommissariate:[2]
in der Reihenfolge des Erscheinens
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