Bostock v. Clayton County
Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, wonach der Civil Rights Act Angestellte vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität schützt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bostock v. Clayton County, Georgia, war ein bedeutender Fall vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, in dem der Gerichtshof entschied, dass Artikel VII des Civil Rights Act von 1964 Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität schützt.[1]
Bostock v. Clayton County | |
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Verhandelt: | 8. Oktober 2019 |
Entschieden: | 15. Juni 2020 |
Name: | Gerald Lynn Bostock v. Clayton County, Georgia |
Zitiert: | 590 U.S. ___ (2020) |
Sachverhalt | |
Klärung der Frage, ob ein Arbeitgeber, der eine Person allein deshalb entlässt, weil sie homo- oder transsexuell ist, gegen Artikel VII des Civil Rights Act von 1964 verstößt | |
Entscheidung | |
Artikel VII des Civil Rights Act von 1964 schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | John Roberts |
Beisitzer: | Clarence Thomas · Ruth Bader Ginsburg · Stephen Breyer · Samuel Alito · Sonia Sotomayor · Elena Kagan · Neil Gorsuch · Brett Kavanaugh |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Gorsuch |
Zustimmend: | Roberts · Ginsburg · Breyer · Sotomayor · Kagan |
Abweichende Meinung: | Alito · Thomas · Kavanaugh |
Angewandtes Recht | |
Artikel VII des Civil Rights Act von 1964 |
Der Kläger, Gerald Bostock, wurde entlassen, nachdem er am Arbeitsplatz Interesse an einer schwulen Softball-Liga bekundet hatte. Die Vorinstanzen folgten dem früheren Präzedenzfall des Elften Gerichtsbezirks, dass Artikel VII den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung nicht abdeckte. Am 8. Oktober wurde über diesen und zwei ähnliche Fälle, bei einem der beiden ging es um eine Frage der Diskriminierung nach Artikel VII des Civil Rights Act von 1964 in Bezug auf transsexuelle Personen, diskutiert.
Am 15. Juni 2020 entschied der Gerichtshof in einer 6-zu-3-Entscheidung von Richter Neil Gorsuch, die alle drei Fälle abdeckt, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität auch eine Diskriminierung „aufgrund des Geschlechts“ (because of sex) ist, wie sie durch Artikel VII verboten ist. In der streng textualistischen Analyse von Gorsuch ist dies der Fall, weil Arbeitgeber, die schwule oder transsexuelle Arbeitnehmer diskriminieren, ein bestimmtes Verhalten (z. B. Anziehung zu Frauen) bei Arbeitnehmern des einen Geschlechts akzeptieren, nicht aber bei Arbeitnehmern des anderen Geschlechts. Die nicht zustimmenden Richter beschuldigten die Richter der Mehrheitsmeinung, vom Richterstuhl aus ein Ergebnis zu verfassen, das die Gesetzgeber von 1964 weder gewollt noch vorhersehen konnten.[2]