Bundesamt für Soziale Sicherung
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Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis 2019 Bundesversicherungsamt (BVA),[2] ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren[3] Sozialversicherungsträger aus; das sind zum Beispiel solche, deren Geltungsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Es ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt (§ 94 Abs. 2 Satz 2 SGB IV).
Schnelle Fakten Staatliche Ebene, Stellung ...
Bundesamt für Soziale Sicherung | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Rechtsform | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörden | Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit |
Gründung | 9. Mai 1956 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen |
Präsident | Frank Plate |
Bedienstete | etwa 750 |
Haushaltsvolumen | 53,29 Mio. EUR (2020)[1] |
Netzauftritt | www.bundesamtsozialesicherung.de/de/ |
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