Deutungshoheit

Umsetzung eines Letztbegründungs-Anspruches der Wahrheit / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit Deutungshoheit (auch Deutungsmacht) bezeichnet man das von einer Person oder Institution beanspruchte Recht oder die Macht, etwas allein und mit allumfassender Gültigkeit „deuten“ – und damit werten – zu können oder zu dürfen.[1] Treffen beispielsweise im Diskurs über eine Definition verschiedene Aussagen aufeinander, entscheidet die Deutungshoheit über deren endgültige Deutung. Der Wortteil „Hoheit“ impliziert hierbei eine ihr innewohnende Autorität, die Voraussetzung für ihre Akzeptanz ist.