Einspruch
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Einspruch (Begriffsklärung) aufgeführt.
Der Einspruch ist
- eine – förmliche – Willenserklärung und/oder das – nicht-förmliche – Widersprechen[1], mit der/dem Menschen zu erkennen geben, mit einer Entscheidung oder einem Verfahren nicht einverstanden zu sein,
- eine Möglichkeit, gegen eine nachteilige Entscheidung einer Behörde vorzugehen,
- ein Rechtsbehelf, der gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann.
- ein Rechtsbehelf gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen.