Erbstollengerechtigkeit
Begriff aus dem Bergrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Erbstollengerechtigkeit oder Erbgerechtigkeit bezeichnet man im Bergbau das aufgrund einer besonderen Mutung erworbene Recht,[1] nach erfolgter Verleihung einen Erbstollen zu betreiben.[2] Die Erbstollengerechtigkeit bezieht sich auf einen bestimmten Ansatzpunkt zum Betrieb des Erbstollens in das vorliegende Feld.[1] Aufgrund der Erbstollengerechtigkeit war der Rechteinhaber berechtigt, den Stollen von diesem Ansatzpunkt aus sowohl in einem verliehenen als auch in unverliehenem Grubenfeld in beliebiger Richtung aufzufahren.[2] Der Betreiber des Erbstollens wurde als Erbstollner oder Erbstöllner bezeichnet.[1]