Externer Effekt
Auswirkungen auf Unbeteiligte ohne Ausgleich / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als externen Effekt (auch Externalität) bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre und Umweltökonomik die nicht ausgeglichenen Auswirkungen einer ökonomischen Entscheidung, die nicht dem Entscheidungsträger angelastet werden können, weil zwischen dem Entscheidungsträger und dem von der Entscheidung Betroffenen keine über einen Preis- oder Marktmechanismus vermittelte Beziehung besteht.[1]