Familienbildungsstätte
Einrichtung der Erwachsenenbildung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Eine Familienbildungsstätte, kurz oft FBS, Fabi, aber auch Haus der Familie (HdF), Familienforum oder Elternschule genannt, ist eine Einrichtung der Erwachsenenbildung in kirchlicher, frei-gemeinnütziger oder seltener auch kommunaler Trägerschaft. Ihr Angebot richtet sich besonders an Familien, Eltern und Kinder und ist oft mit dem Angebot ortsnaher Volkshochschulen und Bildungswerke abgestimmt. In der Regel verfügt eine Familienbildungsstätte über ein eigenes Haus mit Gruppenräumen und Fachräumen für das Kursangebot.
Zum Programmspektrum von Familienbildungsstätten gehören traditionell geburts- und familienvorbereitende Kurse (siehe auch Babysitter-Diplom), Eltern-Kind-Angebote, pädagogisch-psychologische Vorträge und Kurse, Kreativ- und Freizeitangebote, Gesundheitskurse und Ernährungskurse, aber auch Selbsthilfeangebote, Angebote zur Qualifizierung von Frauen, Angebote aus den Bereichen Kunst und Gesellschaft, personenorientierte und interkulturelle Bildung sowie ortsspezifische Angebote. Besonders im Profil von Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden wertebezogene Bildung und religionspädagogische Angebote betont.
Seit einigen Jahren werden auch Großeltern und allgemein ältere Interessierte angesprochen. Projektarbeit wird insbesondere betrieben, um benachteiligte Zielgruppen besser zu erreichen.
Angebote der Familienbildung werden ergänzend und dann meist ohne spezifische Raumausstattung auch von Volkshochschulen, (kirchlichen) Bildungswerken, Kindertagesstätten und Familienzentren, Ortskulturringen, der (kirchlichen) Jugendarbeit und Jugendhilfe-Einrichtungen gemacht, häufig in gemeinsamer Zusammenarbeit.
Die Verteilung von Familienbildungsstätten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weist regionale Unterschiede auf. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 150 solcher Einrichtungen, in Schleswig-Holstein über 30 Familienbildungsstätten (dort je zur Hälfte in freier und in kirchlicher Trägerschaft). Diese Verteilung hängt von der öffentlichen Förderung der Familienbildungsstätten durch die zuständigen Landesministerien ab. Die Zuständigkeit der Ministerien liegt mal beim Ressort Frauen, Familie, Soziales, mal im Ressort Kultur, Bildung und Wissenschaft. Dies ist ein Indiz für die beiden Standbeine der Familienbildungsstätten: Erwachsenenbildung und soziale Arbeit.
Der Förderauftrag ist auch im SGB VIII (KJHG) § 16 festgelegt. Hieraus resultiert in vielen Kommunen eine Förderung.