Forstbetriebsgemeinschaft
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Eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG; auch Waldbesitzervereinigung, WBV)[1] ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzern, der den Zweck verfolgt, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden (§ 16 Bundeswaldgesetz – BWaldG).
Verwendet wird die Bezeichnung „Forstbetriebsgemeinschaft“ sowohl in Deutschland, Österreich als auch in der Schweiz. In Österreich ist auch die Bezeichnung Waldwirtschaftsgemeinschaft (WWG) gebräuchlich.