General der Kavallerie
Dienstgrad (Deutschland) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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General der Kavallerie (GdK.) war eine militärische Rangstufe in einigen europäischen und überseeischen Armeen im 18., 19. und 20. Jahrhundert.
In den deutschen Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen, ferner in Österreich-Ungarn, Großbritannien, Russland, Spanien und Japan gab es vier Generalsrangstufen: in aufsteigender Ordnung Generalmajor, Generalleutnant, General der Kavallerie / der Infanterie / der Artillerie und Generaloberst. Darüber gab es gelegentlich – so z. B. in der deutschen Wehrmacht – auch einen Generalfeldmarschall, in einigen Ländern Feldmarschall oder Marschall genannt.
Dem General der Kavallerie (-Infanterie, -Artillerie) war in der Regel der Befehl über ein Armeekorps (Kommandierender General) oder ein gleich hohes Amt anvertraut.
Es gab auch Länder mit nur drei Generalsstufen, ohne den besprochenen Dienstgrad, wie z. B. Frankreich und Italien, und solche mit nur zwei Rangklassen, wie Belgien, Dänemark und Mexiko.
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