Geschlechtsvormundschaft
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Geschlechtsvormundschaft (lateinisch cura sexus)[1] ist ein Rechtsbegriff, der die Beschränkung von Frauenrechten in einer Gesellschaft bezeichnet und als wichtigstes Merkmal des Familien-Patriarchalismus gilt.[2] Dabei geht es um die rechtliche Unselbständigkeit (Heteronomie) oder rechtlich bedingte Einschränkungen der Selbständigkeit (Autonomie) von Frauen. Bei Geschlechtsvormundschaft kann eine Frau ihre Rechte nicht in gleicher Weise wie ein Mann wahrnehmen, sondern bedarf eines männlichen Beistands oder Vormunds und muss die Führung ihrer Geschäfte gegebenenfalls vollständig einem Mann überlassen.[3]
Je nach rechtlicher Ausgestaltung kann die Geschlechtsvormundschaft in einer großen Bandbreite von Regelungen in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich stark oder schwach ausgestaltet sein. Bei einer starken Ausgestaltung kann sie dem Vormund generelle Vollmachten im Sinne einer Vormundschaft erteilen, die der Vormund auch gegen den Willen des Mündels umsetzen kann. Sie kann auch schwächer ausgestaltet sein als vom Mündel auszuwählende Beistandschaft, in der Form einer Geschlechtsbeistandschaft oder Geschlechtskuratel.[3]