Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)
Österreichische Rechtsform für eine Personengesellschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
An einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) beteiligen sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder Gesellschaften, sie ist eine Personengesellschaft. Sie bringen ihre Arbeitskraft oder Vermögensgegenstände zum gemeinsamen Nutzen ein. Praktischer Anwendungsbereich sind Arbeitsgemeinschaften (ARGE) z. B. zur Abwicklung größerer Bauprojekte. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist kein Stammkapital erforderlich. Es muss also von den Gesellschaftern anlässlich der Gründung kein Bargeld aufgebracht werden. So genügt es etwa, dass die Gesellschafter ihre Arbeitskraft einbringen.