Personengesellschaft
Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft kann Träger von Rechten und Pflichten sein, dies ist je nach Land und Gesellschaftsform verschieden. Die Besteuerung der Gewinne einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.