Wikimedia-Liste Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Großmeister des Malteserordens ist die oberste Gewalt des Souveränen Malteserordens (bis zur Ansiedlung auf MaltaJohanniterorden).[1] Bis 1267 trug er den Titel Meister.
Amt und Würde eines Großmeisters wird einem Professritter mit Ewigen Gelübden übertragen.[1]Kirchenrechtlich steht der Großmeister des Malteserordens im Range eines Kardinals, darf aber als Laie nicht am Konklave teilnehmen. Der Titel des Großmeisters lautet Seine Hoheit und Eminenz,[1] der Fürst und Großmeister. Die Befugnisse des Großmeisters regelt die Verfassung des Ordens.[1] Der Großmeister residiert am Sitz des Ordens in Rom, Via Condotti.
Der Großmeister wird auf Lebenszeit durch den Großen Staatsrat gewählt.
Von dieser Regel gab es folgende Ausnahmen:
1169/70 wurde Gilbert de Aissailly abgesetzt und durch Gaston de Murols ersetzt.
1305 gab Guillaume de Villaret den Titel an seinen jüngeren Bruder Foulques de Villaret ab. Er starb 1307.
1319 wurde Foulques de Villaret abgesetzt und durch Helion de Villeneuve ersetzt.
1383–1395: Auf den Großmeistertitel erhob auch der rivalisierende Großmeister Riccardo Caracciolo Anspruch.
1798–1801: Aus Dankbarkeit für die Gewährung der Zuflucht in Russland setzten die Ritter ihren Großmeister Hompesch ab und erklärten den (nicht-katholischen!) Zaren Paul zum Großmeister; nach dessen Ermordung (1801) wurde 1803 wieder ein römisch-katholischer Großmeister ordnungsgemäß gewählt.
1805–1879: In dieser Zeit wurde der Orden von hierarchisch tiefer gestellten Leutnanten (Statthaltern) geführt.
Der Großmeister wird vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Wählbar sind Professritter mit mindestens zehn Jahren in Ewigen Gelübden, sofern sie unter 50 Jahre alt sind; für ältere Professritter genügen drei Jahre in Ewigen Gelübden, sofern sie seit zehn Jahren Mitglieder des Ordens sind.
§ 2
Der Großmeister und der Statthalter des Großmeisters müssen die Voraussetzungen erfüllen, wie sie zur Aufnahme in die Kategorie der Ehren- und Devotionsritter vorgeschrieben sind.
§ 3
Der zum Großmeister Gewählte hat vor Amtsantritt dem HI. Vater brieflich Mitteilung von seiner Wahl zu machen.
Der Eid des Großmeisters
Nachdem er den Papst über die erfolgte Wahl informiert hat, legt gemäß Artikel 14 der Verfassung des Ordens[1] der zur Würde des Großmeisters Gewählte in Anwesenheit des Kardinalpatrons in einer feierlichen Sitzung des Großen Staatsrat folgenden Eid ab:
„Ich, N.N., verspreche und schwöre feierlich bei diesem hochheiligen Kreuzesholz und Gottes heiligen Evangelien, Verfassung, Codex, Regel und die lobenswerten Gewohnheiten unseres Ordens zu wahren und dessen Angelegenheiten gewissenhaft zu leiten. Dazu helfe mir Gott. Und wenn ich darin fehle, sei es auf Gefahr meines Seelenheils.“