Handfeuerwaffe
von einer Einzelperson trag- und einsetzbare Feuerwaffe / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Handfeuerwaffe ist ein Begriff zur Typologie von Waffen. Die Bezeichnung steht für eine von einer einzelnen Person tragbare und ohne weitere Personen oder zusätzliche Hilfsmittel, wie z. B. Lafetten, einsetzbare Feuerwaffe mit einem allgemein unter 20 mm liegenden Kaliber.
Im Bereich der Legaldefinitionen sind unterschiedliche Einteilungen für Kleinwaffen bekannt. In der deutschen Gesetzgebung unterscheidet man Langwaffen (mit Lauf und geschlossenem Verschluss länger als 30 cm und kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge größer als 60 cm) und Kurzwaffen (alle anderen; auch als Faustfeuerwaffen bezeichnet).[1]