Inhaber
derjenige, dem eine bestimmte Rechtsposition zugeordnet ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Inhaber?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Inhaber bezeichnet das Subjekt, dem eine bestimmte Rechtsposition zugeordnet ist.[1] Solche Positionen können in erster Linie Rechte (wie Immaterialgüterrechte) sein, jedoch auch einige tatsächliche Positionen wie Gewahrsam, Sachherrschaft, ein Raum[2], ein Geschäft oder ein Unternehmen. Speziellere Begriffe sind z. B. Gläubiger für den Inhaber einer Forderung[1], Eigentümer für den Inhaber des Eigentumsrechts an einer Sache und Besitzer für denjenigen, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache von gewisser Dauer und Festigkeit hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Inhaber synonym für Besitzer und Eigentümer verwendet.[3]