Justicia de Aragón
öffentliches Amt im Königreich Aragonien / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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El Justicia de Aragón (aragonesisch Chusticia d'Aragón) ist die Bezeichnung für ein öffentliches Amt, das im Königreich Aragonien ab dem Ende des 12. Jahrhunderts bis 1711 bestand. Die Aufgabe des Amtsinhabers war es darauf zu achten, dass die niedergelegten Rechte (Fueros) und das Gewohnheitsrecht (katalanisch Usatge / spanisch Usaje) des Landes beachtet wurden. Im Autonomiestatut der Autonomen Gemeinschaft Aragonien von 1982 wurde dieses Amt, mit veränderten Aufgaben, wieder eingeführt.