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deutscher Politiker und Landrat des Landkreises Sigmaringen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Jürgen Klaus Binder (* 21. Mai 1947 in Leutkirch im Allgäu[1]) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (CDU), der von 1980 bis 1997 Landrat des Landkreises Sigmaringen war. Er sorgte in der sogenannten Binder-Affäre für bundesweite Schlagzeilen. Die Boulevardzeitung Bild und das Nachrichtenmagazin Der Spiegel[2] berichteten damals ausführlich.
Das Regierungspräsidium Tübingen unter Regierungspräsident Hubert Wicker suspendierte Binder am 17. Februar 1997 gemäß § 89 Landesdisziplinarordnung (LDO) vom Amt des Landrats.
Jürgen Binder wurde am 30. Juni 1980 zum Landrat des Landkreises Sigmaringen gewählt; seine Amtseinführung erfolgte am 10. Juli 1980. Er war Nachfolger von Dietmar Schlee (CDU), der damals als Sozialminister in die Landesregierung von Baden-Württemberg berufen worden war. Binder wurde 1988 und 1996 wiedergewählt. Bei seiner Amtseinsetzung 1980 war er der jüngste Landrat, der je in Baden-Württemberg dieses Amt übernahm.[3]
Binder übte eine Reihe ehrenamtlicher Funktionen aus und war in zahlreichen Gremien kraft Amtes vertreten. Er war von 1993 bis 1997 Vorsitzender der Fürst-Carl-Stiftung, einer Stiftung zur Förderung von begabten Studierenden und wissenschaftlichem Nachwuchs an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Überdies war er von 1989 bis 1993 Vorsitzender des Vereins der Freunde und Förderer der Fachhochschule Sigmaringen e.V.
Ende 1996 sah sich Binder mit Vorwürfen des Amtsmissbrauches konfrontiert, die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue. Als immer mehr fragwürdige Dienstreisen und sonstige Gepflogenheiten, wie zum Beispiel ein Dienstwagen für 140.000 Deutsche Mark, der ihm als Vorsitzendem des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Sigmaringen von dieser gestellt wurde, von den Medien aufgedeckt werden, wurde er von seinem Amt suspendiert.
Die Binder-Affäre hat für schwere Erschütterungen im Landkreis Sigmaringen gesorgt. Vor allem die im Kreis dominierende CDU erlitt durch die Verfehlungen des CDU-Mitglieds Binder einen schweren Imageschaden. Einem bevorstehenden Parteiausschluss kam er zuvor, indem er im Februar 1997 selbst aus der Partei austrat.
Am 8. Februar 1999 begann sein Prozess. Die Anklage umfasste 301 Fälle der Untreue – 230 davon in Tateinheit mit Betrug – sowie Missbrauch von akademischen Titeln. Vor dem Landgericht Hechingen zeigte sich Binder reumütig. Er gestand die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhob, weitgehend ein. Mehrere Zeugen hatten ihn belastet. Das Gericht verurteilte Binder zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Es befand Binder am 17. Februar 1999 in 252 Fällen der Untreue für schuldig, davon 232 Fälle in Tateinheit mit Betrug. Zudem hatte er Amtstitel missbraucht.
Der dienstenthobene Landrat musste mehr als umgerechnet 100.000 Euro Reisespesen zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies eine Klage von Binder gegen einen entsprechenden Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen in weiten Teilen zurück. Der ehemalige Landrat habe seine Dienstpflichten grob fahrlässig verletzt. Er habe Reisen als Dienstreisen abrechnen lassen, obwohl der dienstliche Zweck nicht gegeben war oder die Kosten nicht von der Verwaltung hätten getragen werden müssen. Daher müsse er Bewirtungs- und Übernachtungskosten in Höhe von 222.848,91 Deutsche Mark (113.940,84 Euro) zurückzahlen.[4]
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