Kabinett Alexander Frick I
Regierung des Fürstentums Liechtenstein unter Vorsitz von Alexander Frick / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Kabinett Alexander Frick I war von 3. September 1945 bis 8. März 1951 die 6. amtierende Regierung des Fürstentums Liechtenstein unter Vorsitz von Alexander Frick (FBP) in seiner ersten Amtszeit als Regierungschef.
Kabinett Alexander Frick I | |
Regierungschef | Alexander Frick |
Ernennung | 3. September 1945 |
durch Landesfürst | Franz Josef II. |
Entlassung am | 8. März 1951 |
durch Landesfürst | Franz Josef II. |
Regierungsparteien | |
Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) | Vaterländische Union (VU) |
Nach dem Rücktritt von Josef Hoop am 3. September 1945, wurde eine neue Regierung unter Führung von Alexander Frick aus Fortschrittlicher Bürgerpartei (FBP) und Vaterländischer Union (VU) gebildet, die im Landtag des Fürstentums Liechtenstein zusammen alle 15 Sitze einnahm. Die Regierung wurde nach der Landtagswahl vom 6. Februar 1949 fortgesetzt.[1]
Die Regierung Frick machte sich in ihren drei Amtszeiten die wirtschaftliche Modernisierung und deren Begleitung durch den Aufbau eines Sozialstaates zur Aufgabe. In der Wirtschaftspolitik wollte die Regierung das Wachstum besonders auf inländische Arbeitskräfte stützen und schränkte Möglichkeiten zur dauerhaften Niederlassung im Land ein. Die bedeutendsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen stellten die Gründung der Liechtensteinischen Kraftwerke 1947 und der Bau des Kraftwerks Samina 1949 zur Sicherung der Energieversorgung des Landes dar. Ein justizpolitisch bedeutendes Gesetz aus der Amtszeit des Kabinetts war das Staatsschutzgesetz 1949.