Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
Völkerrechtlicher Vertrag / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen trägt den Titel „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“. Es enthält die Artikel 39 bis 51 der Charta der Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen regeln in diesen 13 Artikeln die Vorgangsweise bei wirtschaftlichen und militärischen Zwangsmaßnahmen gegen Staaten durch die Internationale Gemeinschaft.