Kinderbeistands-Gesetz
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Das Kinderbeistands-Gesetz ist ein österreichisches Bundesgesetz zur Einrichtung von Kinderbeiständen in streitigen und außerstreitigen Verfahren vor Gerichten.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden |
Abkürzung: | Kinderbeistands-Gesetz |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Zivilprozessrecht |
Fundstelle: | BGBl. I Nr. 137/2009 |
Datum des Gesetzes: | 30. Dezember 2009 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Jänner 2010 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
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Beim Kinderbeistands-Gesetz handelt es sich um ein Gesetz, mit dem in anderen Gesetzen bestimmte Absätze oder Sätze bzw. Satzteile eingefügt wurden, um es umzusetzen. Das Gesetz selbst enthält keinen eigenständigen Wortlaut.
Das Kinderbeistands-Gesetz wurde am 10. Dezember 2009 vom österreichischen Nationalrat[1] beschlossen und am 18. Dezember vom Bundesrat[2] angenommen.