Kommission D
Sachverständigenkommission für Homöopathika / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Die Kommission D ist eine selbstständige Sachverständigenkommission am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland. Sie berät das BfArM in bestimmten Fällen bei der Zulassung von homöopathischen Arzneimitteln für den humanmedizinischen Bereich, insbesondere in Fragen der Anwendung homöopathischer Arzneimittel bei Kindern und Jugendlichen.