Kommunalwahlrecht (Nordrhein-Westfalen)
regelt Wahlen auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen wird durch mehrere Bestimmungen geregelt, darunter das Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und die Kommunalwahlordnung. Hinzu kommt das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie aus dem Jahre 2013.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden gem. § 1 Abs. 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) bei den Kommunalwahlen die Vertretungen (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte) und die Obersten Verwaltungsbeamten (Landräte und Oberbürgermeister) gewählt, wobei die Stichwahl 2007 abgeschafft,[1] 2011 aber wieder eingeführt wurde.[2]
Voraussichtlich finden die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im September oder Oktober 2025 statt.[3]