Kraftloserklärung (Deutschland)
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Als Kraftloserklärung (veraltet Amortisation oder Kassation) bezeichnet man im Wertpapierrecht und dem Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit Deutschlands die Feststellung der Ungültigkeit einer Urkunde oder eines anderen Gegenstandes durch eine dazu befugte Institution, häufig ein Gericht. Sie steht üblicherweise am Ende eines Aufgebotsverfahrens. Dessen Ausgestaltung regelt jeder Staat gesetzlich.