Erster Kreisbeigeordneter
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Der Erste (Kreis-)Beigeordnete, Kreisdirektor, Erste Landesbeamter beim Landratsamt oder Erste Kreisrat ist ein leitender Kommunalbeamter eines Landkreises und allgemeiner Vertreter des Landrats in Deutschland.
In Hessen bspw. wird dieser gemäß § 37 Abs. 2 HGO durch den Kreistag gewählt. Seine Amtszeit gilt 6 Jahre.