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Der Kriegsverdienstwimpel wurde am 16. Mai 1941 durch Adolf Hitler gestiftet. Es galt als äußere Anerkennung für hervorragende Verdienste um die Kriegsführung, die sich Führer von nicht unter der Reichskriegsflagge fahrenden Schiffe erwerben konnten.[1] Der Kriegsverdienstwimpel hat nichts mit dem Kriegsverdienstkreuz (1939) zu tun.
Der Kriegsverdienstwimpel war ein roter Wimpel, in dem sich ein rundes weißes Feld mit dem von einem schwarzen Eichenlaubkranz umgebenen Eisernen Kreuz befindet; über dem Eisernen Kreuz lag auf dem Kranz ein schwarzer Wehrmachtsadler, dessen Kopf zur Stange blickte.[2]
Der Wimpel wurde in folgenden Größen von Handel angefertigt (nach DIN Tex 1000):
Der Kriegsverdienstwimpel war auf betreffenden Schiffen im Vortopp, in Booten an einem Stock im Bug zu setzen. An Land und an Kraftfahrzeugen (Kraftwagen) durfte der Wimpel jedoch nicht gesetzt werden. Flaggen, die üblicherweise im Vortopp geführt wurden, z. B. die Flagge des Bestimmungslandes, waren neben dem Kriegsverdienstwimpel zu setzen.
Das Recht zum Führen des Kriegsverdienstwimpels verlieh, im Namen Hitlers, der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine nach vorhergehenden Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsminister. Der beliehene Schiffsführer erhielt bei der Aushändigung des Wimpels eine Berechtigungsurkunde.[5]
Die Ausführungsbestimmungen zum Kriegsverdienstwimpel wurden am 24. Juli 1941 weiter konkretisiert.
Die Schiffsführer konnten für Taten nur dann mit Kriegsverdienstwimpel belohnt werden, wenn sie:
Der Kriegsverdienstwimpel konnte allen Führern von Schiffen, unabhängig von ihrer Größe und Zweckbestimmung verliehen werden. In Ausnahmefällen konnte er auch an Ausländer verliehen werden, wenn feststand, dass der ausländische Schiffsführer diesem Wimpel anzunehmen bereit war.[7]
Die Verleihungsvorschläge waren dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine für Blockadebrecher durch den Reichsverkehrsminister (Seeschifffahrtsamt) oder durch den Chef des Stabes der Seekriegsleitung, im übrigen auf dem Dienstwege von den Befehlshabern, Chefs, Kommandanten, Kommandeuren usw. der Teile der Wehrmacht vorzulegen, für deren Bereich oder Aufgaben das zu belohnende Verdienst von Wert war. Vor der endgültigen Entscheidung war der Reichsverkehrsminister zu beteiligen.[8] Die Vorschläge musste dabei folgende Angaben enthalten:
Den Kriegsverdienstwimpel musste sich der Beliehene selbst im Handel beschaffen. Er wurde nur gegen Vorlage der Berechtigungsurkunde verkauft. Der Wimpel konnte von dem Berechtigten auf jedem von ihm geführten Schiff und in jedem von ihm benutzten Boot gesetzt werden. Unberechtigtes Setzen des Wimpels war strafbar.[10]
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