Kurhessische Verfassung von 1831
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Die Kurhessische Verfassung von 1831 gilt als eine der außergewöhnlichsten, weil relativ liberalen Verfassungen des deutschen Konstitutionalismus. Bereits von den Zeitgenossen erfuhr sie große Anerkennung. Karl Marx lobte sie 1859 als „das liberalste Grundgesetz [...] das je in Europa verkündet wurde“.[1]