Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme
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Im nationalsozialistischen Deutschland wurde jedes Filmprojekt bzw. jeder Film gleich zweimal einer Zensurprüfung unterzogen: Erstens entschied der Reichsfilmdramaturg bereits vorab, ob ein Filmentwurf, Manuskript oder Drehbuch überhaupt verfilmt werden durfte; zweitens entschied nach Fertigstellung des Films die Filmprüfstelle, ob der Film in die Kinos gelangen durfte. Unter anderem an dieser Vorprüfung dürfte es gelegen haben, dass im nationalsozialistischen Deutschland nur relativ wenige Filme entstanden, die schließlich an der Zensur scheiterten. So wurde auch nur eine Minderzahl der unten genannten Filme deshalb verboten, weil sie mit der nationalsozialistischen Ideologie im Widerspruch gestanden hätten. Häufiger kam es vor, dass Filme etwas zeigten, das durch den Verlauf der Geschichte – z. B. die deutsche Bündnispolitik oder das Kriegsgeschehen – überlebt war und beim Publikum darum zu Heiterkeit, Verwirrung oder Bedauern über die Zeitläufe geführt hätte. Allerdings wurden nicht wesentlich mehr Verbote gegen beispielsweise US-Produktionen als gegen deutsche Filme ausgesprochen.[1]