Litteralvertrag
Vertragsart im römischen Recht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Litteralvertrag (lat. contractus litteris; aus littera ‚Buchstabe, Brief‘, daher auch: litteris contrahi) war im römischen Recht eine Vertragsart des ius civile, bei welcher die Verbindlichkeit neben der Einigung durch einen Schriftakt (lat. transcriptio ‚Umbuchung‘), der die Zahlung ersetzte, entstand.[1]
Der Vertragstyp geht auf die vorklassische Zeit der späten Republik zurück.[2] Bereits vor Ende der nachfolgenden klassischen Periode im Prinzipat muss er als Rechtsinstitut aufgegeben worden sein, denn seine Streichung lässt sich in den Digesten an verschiedenen Stellen nachzeichnen.[3]