Militärgerichtsbarkeit (Nationalsozialismus)
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Die nationalsozialistische Führung des Deutschen Reichs führte die 1920 abgeschaffte Militärgerichtsbarkeit (Militärjustiz) zum 1. Januar 1934 wieder ein. Ihr waren Soldaten und Beamte der Reichswehr (ab 1935 Wehrmacht) unterworfen, nach Beginn des Zweiten Weltkriegs auch Kriegsgefangene und alle Personen im Operationsgebiet der deutschen Truppen. Das Reichskriegsgericht als höchste Instanz der Wehrmachtjustiz war ab 1936 zuständiges Gericht für Fälle von Hoch- und Landesverrat.