Mosaicarum et Romanarum legum collatio
spätantikes Rechtswerk / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Mosaicarum et Romanarum legum collatio (in der rechtshistorischen Literatur meist Lex Dei, quam praecepit Dominus ad Moysen[1] genannt, kurz: Lex Dei; übersetzt sinngemäß: Vergleich der alttestamentarischen und römischen Gesetze[2]) ist der Titel eines anonymen spätantiken Rechtswerkes aus dem ausgehenden 4. Jahrhundert,[3][4] möglicherweise sogar erst Anfang des 5. Jahrhunderts. Mehrere Faktoren sprechen für Rom als Entstehungsort; vermutlich wurde ein stadtrömisches Archiv benutzt.[5] Das Werk gehört in die Zeit des nachklassischen Rechts.