Mühlhäuser Reichsrechtsbuch
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Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch ist ein Rechtsbuch, das zwischen 1224 und 1230[1] vermutlich von einem Angehörigen der Mühlhausener Reichsministerialität verfasst wurde.
Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch ist ein Rechtsbuch, das zwischen 1224 und 1230[1] vermutlich von einem Angehörigen der Mühlhausener Reichsministerialität verfasst wurde.